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Schnapsbrennen – das Prinzip

Schnapsbrennen – das Prinzip

Das Brennen von Schnaps ist ein schönes Hobby, das Gourmets die Möglichkeit bietet, einen eigenen Tropfen nach den eigenen Wünschen herzustellen. Dazu kommt das gute Gefühl, zu wissen, welche Inhaltsstoffe sich in welchen Mengen dem Endprodukt beigemischt wurden. Nebenbei braucht das Brennen von Schnaps etwas Zeit, so dass es ein gut geeignetes Hobby ist, um zur Ruhe zu kommen und den Prozess zu begleiten.

Zwetschgenschnaps

Wichtig ist, dass die Früchte sehr reif sind und in der Folge gelagert werden. (Foto by: © hjschneider / fotolia.com)

Aufgrund des österreichischen Alkoholsteuergesetzes, ist das brennen von Alkoholdestillationen, mit einem maximal zwei Liter Kessel, erlaubt. Die österreichischen Behörden zeigen sich ziemlich tolerant gegenüber Schnapsbrennern, weshalb auch der Gebrauch von größeren Kesseln toleriert wird und Sie sich keine Sorgen machen müssen, wenn Sie einen 2,5-Liter-Kessel verwenden wollen.

Das Prinzip beim Schnapsbrennen

1.) Die Maische

Unter Maische werden im Prinzip die vergorenen Früchte bezeichnet. Dazu werden die gesäuberten Früchte (Birnen, Äpfel, usw.) in ein sogenanntes Gärgefäß mit Gärspund gegeben und mit Trockenhefe versetzt. Das Gefäß wird dann bei ca. 13-20 Grad für 6-12 Wochen gelagert.

Tipp: Es wird empfohlen alle Kerne der Früchte zu entfernen, um ungewollte Bitterkeit zu vermeiden.

2.) Die Destillation

Nachdem die Maische den gewünschten Zucker- und Alkoholgehalt hat wird sie destilliert. Dabei wird sie so lange erwärmt, bis die Flüssigkeit verdampft. Anschließend wird die Flüssigkeit in einem Kondensator nach der Abkühlung verflüssigt und als Destillat, selbst gebrannter Schnaps, aufgefangen.

3.) Die Mazeration

Bei dem Aromatisierungsverfahren werden die Aromalieferanten (zum Beispiel Kräuter) in Alkohol eingelegt und in die Flüssigkeit extrahiert. Die Botanicals sollten gereinigt sein, damit letztendlich das Mazerat gebrannt werden kann und Bitterstoffe gefiltert werden können.

4.) Die Perkolation

Die Perkolation kann mit Kaffee kochen verglichen werden. Es wird Neutralalkohol über die Botanicals gegossen, um in weiterer Folge Aromen zu lösen.

5. Das destillierte Wasser

Zur Herstellung des destillierten Wassers wird Leitungswasser in die Destille geführt und anschließend zum Verdampfen gebracht. Heutzutage besteht jedoch auch die Möglichkeit solches Wasser im Baumarkt, zu kaufen.

Linktipp: Schnaps selber brennen – So funktionierts

Worauf sollte man beim Schnapsbrennen achten?

Um Schnaps selber zu brennen benötigt man eine sogenannte Schnapsdestille.
Um Schnaps selber zu brennen benötigt man eine sogenannte Schnapsdestille. (Foto by: PicterArt / Depositphotos)

Sie sollten sich darüber klar werden, dass Schnaps zu brennen viel Übung und auch Zeit in Anspruch nehmen wird. Ihr erster, selbst gebrannter Schnaps, wird womöglich ganz anders schmecken, als Sie es sich erhofft hätten.

Umso öfter Sie es jedoch selbst durchführen, desto besser wird Ihr Schnaps werden. Bedenken Sie also, dass Schnaps zu brennen nicht von jetzt auf dann erlernt werden kann und verlieren Sie nicht die Geduld.

Folgende Tipps werden Ihnen das Schnapsbrennen erleichtern:

  1. Verwenden Sie nur sauberes und gesundes Obst.
  2. Zerkleinern Sie Beeren- und Kernobst gründlich.
  3. Verwenden Sie nur saubere, gut verschließbare, lebensmittel- und alkoholfreundliche Gärgefäße.
  4. Beachten Sie die Gärtemperatur.
  5. Brennen Sie die Maische am Ende des Gärverfahrens.
  6. Trennen Sie den Vor-, Mittel- und Nachlauf mit Gefühl ab.
  7. Achten Sie auf die Lagertemperatur.
  8. Verkaufen Sie nur Schnaps, der keine Zusätze, außer natürliches Obst, enthält.

Gesetzliche Bestimmungen

Für die Herstellung von Schnaps gibt es Vorschriften, an denen sich die Österreicher orientieren müssen. So darf man in Form einer Hausbrandberechtigung eine zu regelnde Menge steuerfrei brennen.

Steuerbegünstigt dürfen Landwirte jährlich 100 Liter Alkohol erzeugen, bis zu 400 Liter sind zu einem erhöhten Steuersatz möglich. Der Verleih der Gerätschaften ist grundsätzlich gestattet.

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